Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Teilnahme an der Veranstaltung „1. Frauen-Forum Foodservice“ am 6. Februar 2014

Das „1. Frauen-Forum Foodservice“ am 6. Februar 2014 in Frankfurt am Main (im Folgenden „Veranstaltung“) wird veranstaltet vom Frauennetzwerk FOODSERVICE e.V., Stralauer Allee 4, 10245 Berlin (im Folgenden „Veranstalterin“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer an der Veranstaltung (nachfolgend: „Teilnehmer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Das Frauennetzwerk FOODSERVICE ist nicht Vertragspartei, die Geschäftsbeziehung bezüglich der Veranstaltung besteht ausschließlich zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer.

(2) Der Teilnehmer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Teilnehmer kann unter https://www.frauenforum-foodservice.de/ticket-kaufen/ die Veranstaltung auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem „Warenkorb“ speichern. Über den Button „Jetzt KOSTENPFLICHTIG anmelden.“ gibt er ein verbindliches Angebot zur kostenpflichtigen Teilnahme an der Veranstaltung ab. Vor Abgabe des Angebots kann der Teilnehmer die von ihm eingegebenen Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann nur abgegeben werden, wenn der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Eingabe seiner Daten durch Setzen eines Hakens in der entsprechenden Checkbox akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

(2) Die Veranstalterin schickt daraufhin dem Teilnehmer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Eingang des Angebots bei der Veranstalterin bestätigt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Angebot des Teilnehmers bei der Veranstalterin eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Erst durch das Zusenden der Annahmeerklärung durch die Veranstalterin (Anmeldebestätigung) kommt der Vertrag zustande. Die Anmeldebestätigung wird gesondert per E-Mail oder per Briefpost an den Teilnehmer versendet.

(3) Die Veranstalterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Vertragsangebote abzulehnen.

(4) Der Teilnehmer hat im Zuge des Vertragsschlusses alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Zusammen mit der Anmeldebestätigung übersendet die Veranstalterin dem Teilnehmer eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Die im Zuge des Vertragsschlusses vereinbarte und in der Rechnung ausgewiesene Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig.

(2) Die Teilnahmegebühr beträgt 349,00 €. Darin enthalten sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, Tagungsunterlagen, Lunch sowie Tagungsgetränke und Snacks. Nicht im Preis enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Eine Eintrittskarte wird dem Teilnehmer nach Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto der Veranstalterin zugesendet. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn die Teilnahmegebühr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn gezahlt wurde.

(3) Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erbringenden Zahlungen an die Veranstalterin sind auf das folgende Konto einzuzahlen:
BEEFTEA group people & brand communications GmbH
BLZ 100 700 24
Kto. Nr. 1627401
IBAN DE79100700240162748801
BIC/SWIFT Code DEUTDEDBBER

§ 4 Stornierung; Rücktritt; Verlegung der Veranstaltung; Programmänderung

(1) Nach Vertragsschluss kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen oder seine Teilnahme schriftlich oder in Textform gemäß § 126b BGB (bis zum 23. Januar 2014) stornieren.

(2) Die Stornierung ist zu richten an:
BEEFTEA group people & brand communications GmbH, Kreuzbergstraße 30, 10965 Berlin; Fax: 030 26 93 92 40

(3) Für jede Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 80,00 €. (Mehrwertsteuer inklusive) pro Teilnehmer erhoben. Dem Teilnehmer bleibt der Beweis vorbehalten, dass der tatsächliche Bearbeitungsaufwand geringer war.

(4) Nach Ablauf des 23. Januar 2014 ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen, auch wenn der Teilnehmer der Veranstaltung unverschuldet fernbleibt. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(5) Die Veranstalterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Veranstaltungsvertrag mit dem Teilnehmer zurückzutreten oder die Veranstaltung zeitlich oder räumlich zu verlegen, insbesondere bei unzureichender Teilnehmerzahl oder nicht von der Veranstalterin verschuldetem Ausfall von Referenten. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden je nach Wunsch des Teilnehmers entweder zur Teilnahme an anderen Veranstaltungen der Veranstalterin gutgeschrieben oder erstattet, wenn der Teilnehmer nicht die etwaige Ersatzveranstaltung wahrnimmt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch oder Aufwendungsersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin.

(6) Die Veranstalterin behält sich vor, gleichwertige Ersatzreferenten zu stellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Teilnahmegebühr.

§ 5 Informationsmaterialien

(1) Die Veranstalterin stellt dem Teilnehmer Informationsmaterialien zu der Veranstaltung zur Verfügung, nach ihrer Wahl in digitaler oder schriftlicher Form. Dies ist von der Teilnahmegebühr umfasst. Der Teilnehmer ist nicht befugt, die Informationsmaterialien zu kopieren oder an Dritte weiter zu veräußern. Jede Vervielfältigung oder Verwendung der Informationsmaterialien, die über den eigenen Gebrauch zu Informationszwecken hinausgeht, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Veranstalterin gestattet.

(2) Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der von Referenten bereitgestellten Informationen.

(3) Für den Inhalt von Informationsmaterialien im Sinne der Absätze 1 und 2 sowie für Schäden, die durch deren Nutzung einschließlich der Nutzung darin enthaltener Links entstehen, haftet allein der Referent, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranstalterin vor.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Widerrufsbelehrung

(1) Soweit die Veranstalterin Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung gemäß § 2 Abs. 2 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. § 4 bleibt davon unberührt.

(2) Sind Sie Verbraucher, das heißt eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), so steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

BEEFTEA group people & brand communications GmbH
zu Händen von Frau Helga Marta
Kreuzbergstraße 30
10965 Berlin
oder Fax: 030 26 93 92 40.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

§ 8 Hinweis zum Datenschutz

Selbstverständlich beachtet die Veranstalterin alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen, die Sie hier https://www.frauenforum-foodservice.de/datenschutz/ abrufen können.

§ 9 Vertragserfüllung durch Dritte

Die Veranstalterin ist berechtigt, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung heranzuziehen.

§ 10 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Die Veranstalterin behält sich vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser
a) die Veranstaltung nachhaltig stört oder andere Teilnehmer gefährdet;
b) bei Vertragsschluss nicht nur unerheblich falsche oder unvollständige Angaben macht;
c) die Veranstaltung für parteipolitische/weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art missbraucht;
d) während der Veranstaltung andere Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert.

(2) Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen des Ausschlusses nicht.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Sitz der Veranstalterin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Fall von Regelungslücken.